Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde.

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre von den Mitgliedern der Kirchengemeinde gewählt. Er leitet die Gemeinde gemeinsam mit dem Pfarramt. In regelmäßigen Sitzungen entscheiden die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher über die Schwerpunkte des Gemeindelebens.

Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes sind u.a.

• Die Verwendung von Geldern - Wofür wird das Geld eingesetzt, das der Gemeinde zur Verfügung steht? Wie können z.B. Spenden für den Neubau eines Gemeindehauses eingeworben werben?

• Die Verantwortung für die Mitarbeitenden der Gemeinde - Der KV triftt die Entscheidung, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird.

• Formen des Konfirmandenunterrichts - Soll es eine Freizeit für die Konfirmanden geben und wie können wir sie finanzieren? Wie soll der Konfirmationsgottesdienst gestaltet werden?

• Kinder und Jugendarbeit - Was können wir in unserer Gemeinde tun, damit Kinder und Jugendliche sich in ihr zu Hause fühlen und sich mit ihren Gaben einbringen?

• Trägerschaft des evangelischen Kindergartens - Wie können wir die Erzieherinnen, Eltern und Kinder unterstützen?

• Die Erhaltung von Gebäuden - Bekommt das Pfarrhaus neue Fenster? Wollen wir auf dem Dach der Kirche eine Photovoltaikanlage installieren? Der Kirchenvorstand trifft die Entscheidungen über die Baumaßnahmen in der Gemeinde.

• Die Gestaltung von Gottesdiensten - Wollen wir einmal im Monat einen Abendgottesdienst haben? Soll es Gottesdienste in besonderer Form geben? Wie gestalten wir Gottesdienste und Gottesdiensträume einladend?

• Diakonische Aufgaben - Wollen wir in der Gemeinde z.B. eine Hospizgruppe einrichten und den Teilnehmern gezielte Fortbildungen ermöglichen? Wie kann der Besuchsdienst gestärkt werden?

• Umsetzung unseres Leitbildes getreu dem Motto:
Zukunft gestalten - Gemeinde bauen - Vielfalt (er)leben.