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25.09.2023 Kategorie: Pfarrverband

Kirchenvorstandswahl am 10.03.2024

Wahl auch online oder per Briefwahl möglich

Die nächste Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche Braunschweig findet am 10. März 2024 statt. Eine Reihe von Gesetzesänderungen erleichtern das Verfahren.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört der Verzicht auf Vorgaben zur Größe eines Kirchenvorstandes in Abhängigkeit von den Gemeindegliederzahlen. Die Mindestgröße liegt nun bei vier Personen, von denen drei Personen zu wählen sind. Die vierte Person wird berufen. Nach oben ist die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder nicht beschränkt. Die Zahl der zu Berufenen darf allerdings nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder betragen.

Der Beschluss zur Zusammensetzung kann bis 31. Oktober 2023 durch den Kirchenvorstand selbst geändert werden, wenn nicht ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten vorhanden sind.

Eine grundlegende Modernisierung stellt die Online-Wahl für alle Wahlberechtigten dar. In der Folge kann die Wahl zu Hause am Computer erfolgen. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen.

Zusätzlich zur Online-Wahl ist am Wahltag 10. März 2024 nach wie vor eine Urnenwahl vorgesehen. Darüber hinaus besteht wieder die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zur Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zur Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wir suchen noch Kandidatinnen und Kandidaten für den Kirchenvorstand. Bitte überlegen Sie, ob Sie dieses Ehrenamt übernehmen möchten und wenden sich dann sehr zeitnah an uns.

Video: Kandidatinnen/Kandidaten gesucht

Beitrag von Kirchenbüro